AGBs
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Pixelwaves Production (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, die Erbringung von Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik (Planung, Aufbau, Bedienung/Operating), Medienproduktionen (z. B. Video, Foto) sowie den Verkauf von Waren.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Flyern oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.
(3) Der Vertrag kommt unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg (Anfrageformular, E-Mail, Telefon, persönlich) zustande durch die Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.
(4) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung des Anbieters.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter eine angemessene Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswerts verlangen. Die Anzahlung ist mit Auftragsbestätigung fällig; der Restbetrag ist nach Leistungserbringung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte unbeschränkt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Voraussetzungen bereit (z. B. Zugang zur Location, ausreichende und ordnungsgemäße Stromversorgung, geeignete Auf- und Abbauflächen, behördliche Genehmigungen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen).
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf nicht oder verspätet erbrachte Mitwirkungsleistungen des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Hierdurch entstehende Mehrkosten kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.
§ 5 Vermietung von Technik (Dry Hire)
(1) Bei der Vermietung von Veranstaltungstechnik gelten ergänzend die §§ 535 ff. BGB.
(2) Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Vertrag genannten Zeitpunkten. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
(3) Der Anbieter kann eine angemessene Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Die Kaution wird nach vollständiger und mangelfreier Rückgabe der Mietgegenstände unter Verrechnung etwaiger berechtigter Ansprüche erstattet.
(4) Der Kunde (Mieter) verpflichtet sich,
die Mietgegenstände pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln,
die Mietgegenstände vor Überlastung, Beschädigung, Diebstahl und Witterungseinflüssen zu schützen,
erforderliche Bedienkenntnisse sicherzustellen,
Mietgegenstände nicht ohne Zustimmung des Anbieters an Dritte zu überlassen oder unterzuvermieten,
bauliche oder technische Veränderungen an den Mietgegenständen zu unterlassen.
(5) Der Kunde haftet für während der Mietzeit eintretende Verluste sowie für Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Bei Beschädigung trägt der Kunde die Reparaturkosten, bei Verlust oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert sowie die mietausfallbedingten Schäden für die Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(6) Dem Kunden wird empfohlen, eine geeignete Versicherung für die Mietgegenstände abzuschließen.
(7) Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und im überlassenen Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann der Anbieter eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses verlangen.
(8) Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übernahme auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
§ 6 Dienstleistungen (Planung, Aufbau, Operating)
(1) Soweit der Anbieter Dienstleistungen erbringt, richtet sich deren Einordnung als Dienst- oder Werkvertrag nach dem jeweils vereinbarten Leistungsinhalt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.
(3) Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(4) Soweit eine Abnahme der Leistung vorgesehen ist, hat der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Leistung unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.
§ 7 Besondere Bestimmungen für Veranstaltungstechnik und Veranstaltungen
(1) Genehmigungen und Anmeldungen. Die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Anmeldungen und Erlaubnisse (z. B. nach Versammlungsstättenrecht/MVStättVO, Sondernutzungs- und Gestattungserlaubnisse) sowie sämtliche Anmeldungen und Abgaben gegenüber Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) und der Künstlersozialkasse obliegen dem Kunden bzw. Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Stromversorgung. Der Kunde stellt eine für den Betrieb der Technik ausreichende, ordnungsgemäß abgesicherte und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Stromversorgung bereit (einschließlich der erforderlichen Anschlusswerte und Schutzeinrichtungen, z. B. FI-/RCD-Schutzschalter). Genügt die bereitgestellte Stromversorgung diesen Anforderungen nicht, ist der Anbieter berechtigt, den Aufbau oder Betrieb aus Sicherheitsgründen zu verweigern oder einzustellen; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt, soweit der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.
(3) Location und Arbeitssicherheit. Der Kunde gewährleistet eine sichere Arbeitsumgebung, geeignete und ausreichend tragfähige Auf- und Abbauflächen, freie Zugänge und Transportwege sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten an der Veranstaltungsstätte. Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (u. a. DGUV-Vorschriften, DIN-VDE-Normen, Unfallverhütungsvorschriften) und führt für seine Leistungen eine eigene Gefährdungsbeurteilung durch.
(4) Bedienung der Technik. Die Veranstaltungstechnik darf nur durch eingewiesenes bzw. fachkundiges Personal bedient werden. Bei der Vermietung ohne Personal (Dry Hire) trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die sach- und sicherheitsgerechte Bedienung sowie für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften.
(5) Lärm- und Immissionsschutz. Die Einhaltung von Lärmgrenzwerten, Sperrzeiten und sonstigen behördlichen Auflagen (z. B. nach TA Lärm) obliegt dem Veranstalter bzw. Kunden. Der Anbieter haftet nicht für behördliche Auflagen, Einschränkungen oder Untersagungen, die hierauf beruhen.
(6) Witterung bei Outdoor-Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen im Freien ist der Anbieter berechtigt, Aufbau, Betrieb oder Abbau zum Schutz von Personen und Material einzuschränken oder einzustellen, wenn Witterungsbedingungen (z. B. Wind, Nässe, Gewitter) dies aus Sicherheitsgründen erfordern. Beruht dies nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
(7) Obhut während der Veranstaltung. Der Kunde trägt während der Veranstaltung im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge, dass die eingesetzte Technik vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung und Diebstahl durch Dritte (z. B. das Publikum) geschützt ist.
(8) Vom Kunden gestellte Technik und Infrastruktur. Für vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Technik, Anschlüsse oder Infrastruktur übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Mehraufwände, die durch Mängel daran entstehen, trägt der Kunde.
§ 8 Medienproduktion und Nutzungsrechte
(1) Bei Medienproduktionen (z. B. Video, Foto) richtet sich der Leistungsumfang nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Anbieter räumt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den abgenommenen Endprodukten ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt - sofern nicht anders vereinbart- erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden die Nutzungsrechte einfach, zeitlich und räumlich für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt. Eine Bearbeitung, Weiterübertragung an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
(4) Rohdaten, Projektdateien und nicht freigegebenes Material verbleiben beim Anbieter und sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte (z. B. Einwilligungen abgebildeter Personen, Marken-, Hausrechte, Genehmigungen) am bereitgestellten Material und an den Drehorten verfügt, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Produktionen zu eigenen Werbe- und Referenzzwecken zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen in Textform widerspricht.
§ 9 Warenverkauf
(1) Beim Verkauf von Waren bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt).
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchern mit Übergabe der Ware über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bereits mit Übergabe an den Transporteur über.
(3) Für Mängel gelten die Regelungen in § 13.
§ 10 Leistungsänderungen nach Vertragsschluss (Change Requests)
(1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (z. B. zusätzliche Geräte oder Leistungen, geänderte technische Anforderungen, geänderte Ablaufplanung) bedürfen der Vereinbarung in Textform.
(2) Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nach dem tatsächlichen Mehraufwand (Zeit und Material) zu den jeweils gültigen Sätzen des Anbieters oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
(3) Für die durch eine Änderung erforderliche Neuplanung und Umdisposition kann der Anbieter eine angemessene Bearbeitungspauschale in Höhe von 10% des von der Änderung betroffenen Auftragswerts, mindestens jedoch 50€, berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Reduziert der Kunde den vereinbarten Leistungsumfang, gilt für den entfallenden Teil § 11 (Stornierung) entsprechend; bereits angefallene Kosten sowie ersparte Aufwendungen werden dabei berücksichtigt.
(5) Kurzfristige Änderungswünsche (weniger als 7Tage vor dem vereinbarten Termin) kann der Anbieter ablehnen, wenn ihre Umsetzung nicht mehr zumutbar möglich ist.
§ 11 Stornierung / Rücktritt durch den Kunden
(1) Tritt der Kunde nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück oder storniert er den Auftrag, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung des durch die Stornierung entstandenen Schadens und Aufwands zu verlangen - bezogen auf den vereinbarten Auftragswert:
Zeitpunkt der Stornierung (vor dem vereinbarten Leistungstermin)
Pauschale früher als 28 Tage 25% / 27 bis 14 Tage 50% / 13 bis 7 Tage 75%weniger als 7 Tage / Nichterscheinen 90%
(2) Bereits angefallene oder nicht stornierbare Fremd- und Subunternehmerkosten sowie nachweislich getätigte Aufwendungen sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie über die Pauschale hinausgehen.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
(4) Die Regelung dieses Paragraphen berührt das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 15) nicht.
§ 12 Termine, Verzug und höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende, unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall von Vorlieferanten, Epidemien/Pandemien) befreien den Anbieter für deren Dauer von der Leistungspflicht.
(2) Verbindliche Termine verschieben sich in einem solchen Fall um die Dauer der Behinderung. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
§ 13 Gewährleistung / Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gelieferten Waren ein Jahr ab Gefahrübergang; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verkürzung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(3) Unternehmer haben gelieferte Waren unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut — „Kardinalpflicht") ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierüber informiert der Anbieter wie folgt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. - bei Warenkäufen - ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Pixelwaves Production Regensburger Str.4 64546 Mörfelden-Walldorf Tel.: 01577-1203190
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss / Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei:
Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) - dies betrifft insbesondere termingebundene Veranstaltungsleistungen;
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) - dies kann individuell erstellte Medienproduktionen betreffen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Pixelwaves Production, [Anschrift], [E-Mail]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am () / erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 16 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung].
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.